AGBs

1. Beratung
1.1 Die Tätigkeit von Greinwalder & Partner (im Text G&P) besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Vertragspartners als Dienstleistung. Der konkrete Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Vertragspartner von G&P entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der empfohlenen Maßnahmen.
1.2 Vertragspartner ist die Greinwalder Marketing-Services GmbH mit Sitz in München, vertreten durch die GF Oliver Sekula und Thomas Nemmaier.
1. 3 G&P weist darauf hin, dass eine wettbewerbsrechtliche Haftung im Sinne des UWG für von G&P erstellte Inhalte und Content nur übernommen wird, wenn die Webseiten und Social-Media-Inhalte des VP gemäß den aktuellen werblichen Vorgaben (Layout, Text, Slogans) gestaltet sind. Kommt es im Rahmen von eigen erstellten Werbeaktivitäten zu Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen Dritter, übernimmt G&P und seine Servicepartner keinerlei Haftung.
1.4 Fallen zusätzliche Arbeiten für G&P und seine Partnerfirmen an, werden diese zu den gültigen Stundensätzen lt. Preisliste zum Leistungszeitpunkt berechnet.
1.5 G&P geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. G&P ist eine Speicherung nach Datenschutzrichtlinien gestattet.
1.6 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
1.7 Die Unwirksamkeit einer der genannten Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
1.8 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Produktion von Werbemitteln
2.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1.1 Jeder an G&P erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf der Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von G&P weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch teilweise - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt G&P, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die aktuell gültige Preisliste von G&P als Grundlage.
2.1.4 G&P überträgt dem Auftraggeber die für den Zweck jeweilig erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.1.5 G&P hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt G&P zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach der aktuell gültigen Preisliste von G&P üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. 2 Vergütung
2.2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuell gültigen Preisliste von G&P, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.2.3  Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist G&P berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die G&P für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Fälligkeit der Vergütung
2.3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
2.3.2 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit,    oder erfordert er von G&P hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Insbesondere bei Druckaufträgen kann G&P die Bezahlung der Druckkosten im Voraus verlangen.
2.3.3 Bei Zahlungsverzug kann G&P Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
2.4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, Internet
2.4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatzes gesondert berechnet.
2.4.2 G&P ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, G&P entsprechende Vollmacht zu erteilen.
2.4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von G&P abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, G&P im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
2.4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
2.4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
2.4.6 G&P gewährt seinen Kunden Zugang zu mygup. Mit dem Passwort und der Zugangsberechtigung erhält der Kunde die Möglichkeit im Download- Bereich Konzepte herunterzuladen oder Standard-Werbemittel im Shop zu erwerben. Das deutsche Datenschutzgesetz bleibt hiervon unberührt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet und wird mit einer Strafe von 15.000 Euro geahndet. Bei Zahlungsverzug oder Kündigung der Marketing Vereinbarung erlöschen die Zugangsrechte.
2.5 Eigentumsvorbehalt
2.5.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen und Druckfilmen werden einmalige Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2.5.2 Von G&P zur Produktion zur Verfügung gestellte physische Medien (z. B. Druckfilme) sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart. Digitale Medien (z. B. Druckdaten) sind nach angemessener Frist zu löschen, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
2.5.3 Die Erstellung von Druckdaten, -filmen, -platten, -siebe o. ä. ist bei Druckaufträgen obligatorisch und wird, sofern im Angebot/in der Auftragsbe-stätigung ausgewiesen, gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Herausgabe der Druckdaten, -filme, -platten, -siebe o. ä. – unabhängig von einer weiteren Nutzung oder darüber hinausgehender Nutzungsrechte. Ist nicht verpflichtet Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat G&P dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von G&P geändert werden.
2.5.4 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt gegen Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers.
2.6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
2.6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind G&P Korrekturmuster vorzulegen.
2.6.2 Die Produktionsüberwachung durch G&P erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist G&P berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. G&P haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten darf G&P Belegexemplare einbehalten, bzw. werden G&P Belegexemplare (mindestens 10) kostenfrei zur Verfügung gestellt. G&P ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.2.7 Haftung
2.7.1 G&P verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. G&P haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2.7.2 G&P verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet G&P für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
2.7.3 Sofern G&P notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von G&P. G&P haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
2.7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von G&P.
2.7.6 Der Auftraggeber ist für alle Inhalte und Texte selbst verantwortlich. G&P schließt die Haftung komplett aus.
2.7.7 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet G&P nicht.
2.7.8 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei G&P geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
2.8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
2.8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. G&P behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann G&P eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
2.8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller G&P übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber G&P von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. S.M.I.L.E Seminarservice
3.1 Die Anmeldung zu einem Seminar hat schriftlich zu erfolgen – bis spätestens 7 Tage vor Seminartermin. Bei späterer Anmeldung besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme oder Durchführung des Seminars. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erfolgt eine Buchungsbestätigung.
3.2 Die Anmeldung muss Namen der Teilnehmer, Seminar-Ort und –Termin beinhalten. Sie kann durch Online-Anmeldung unter www.greinwalder.com, per E-Mail an seminare@greinwalder.com oder per Fax-Anmeldeformular erfolgen.
3.3 Erscheint ein Teilnehmer unangemeldet beim Seminar, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
3.4 Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert. Bei ausgebuchten Seminaren wird der VP informiert und auf eine Warteliste gesetzt. Bei Bedarf wird ein Ersatztermin angeboten. Ein genereller Anspruch auf die Durchführung eines Ersatztermins besteht jedoch nicht.
3.5 Die Teilnehmerplätze sind auf maximal 5 Personen pro Seminartermin pro Vertragspartner begrenzt.
3.6 Für nötige Übernachtungen im Rahmen des Seminars und damit verbundene Vorgänge ist der VP verantwortlich.
3.7 Jedes Seminar hat aufgrund seiner Inhalte und Trainingsintensität eine festgelegte maximale Teilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Teilnehmer.
3.8 Stornierungs-Bedingungen: Bis 10 Tage vor Seminar kostenfrei, danach werden alle Gebühren fällig. Bei Krankheit mit Attest entfallen diese Gebühren.
3.9 Die Anzahl und Auswahl der Standorte und Hotels erfolgt im Sinne einer landesweiten Abdeckung.
3.10 Bei Buchung eines Seminars wird zusätzlich eine Hotel-Tagungspauschale für Raum und Verpflegung fällig. Diese variiert je nach Standort und Hotel pro Teilnehmer und Seminartag. Die Pauschale wird vor dem Seminar zur Zahlung fällig.
3.11 Fällt ein Seminar durch höhere Gewalt aus, werden alle Teilnehmer – sofern deren Kontaktdaten bekannt sind – schnellstmöglich informiert. Die Teilnahmegebühr und die Hotelpauschale werden im vollen Umfang zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung der Reisekosten besteht nicht.
4. Online Marketing Service
4.1 Die Nutzung von Foto- und Bildmaterial sowie weiterer Dateien, die im Rahmen des OMS von G&P zur Verfügung gestellt werden, ist ausschließlich zur einmaligen Nutzung im OMS gestattet. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist nicht gestattet und kann mit Schadensersatzansprüche der Bildrechte belegt werden.
4.2 Erbringt G&P Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website, App und Social-Media-Tools und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
4.3 G&P nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die G&P keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. G&P wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
4.4 Jede Nachahmung, auch von Teilen des OMS, ist unzulässig. Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Website oder ein anderes Medium) bedürfen der Einwilligung von G&P.
4.5 G&P übernimmt keine Haftung für Darstellungsabweichungen des Web- und Mobil-Designs bei unterschiedlichen Internet Browsern und Browserversionen auf unbekannten Computersystemen und Computerkonfigurationen.
4.6 G&P speichert die im Rahmen der Vertragsabwicklung benötigten Daten und Informationen des Kunden. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. G&P haftet mit seinen ServicePartnern im Rahmen der Datenschutzvereinbarung mit Backup-Services. Für Datenverlust, der durch Beeinträchtigung Dritter geschieht, wird keine Haftung übernommen.
4.7 Der Nutzung von Kunden- und Mitgliederdaten zur Vermarktung im OMS wird zugesagt, solange keine Datenschutzverletzung lt. gültigem Recht begangen wird. Eine Weitergabe von Daten an Dritte wird ausdrücklich untersagt.
4.8 G&P bietet als Marketing-Agentur keine direkten Hosting-Dienstleistungen an. Server-Hosting, Backup-Service, Datenschutz und Transfer-Services für sämtliche Angebote des OMS werden ausschließlich durch Service-Anbieter im Rahmen von Kooperationsverträgen erbracht. Diese unterliegen den jeweiligen allgemeinen rechtsgültigen Geschäftsbedingungen.
5. Newsletter
5.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass G&P berechtigt ist, seine Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Vertragspartners, zur Werbung und für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine  Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und G&P  ihn per E-Mail über interessante Angebote informieren darf. Mit Vertragsabschluss willigt der Vertragspartner insbesondere ein, den Newsletter von G&P in unregelmäßigen Abständen kostenlos zu empfangen. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, den Bezug des Newsletters ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies kann z.B. durch den Abmeldelink am Ende des Newsletters erfolgen.
6. Datenschutz
6.1 Der Vertragspartner kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.
6.2 Der Vertragspartner nimmt davon Kenntnis, dass G&P Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten soweit für die Vertragserfüllung erforderlich ist, Dritten zu übermitteln.